Aktuelle Rechtslage
1. Einleitung
Durch das am 01.07.2016 in Kraft getretene Erbschaftsteuergesetz haben sich die Rahmenbedingungen bei der Übertragung betrieblichen Vermögens im Wege der Schenkung oder der Erbfolge ergeben. Im Übrigen haben sich die Regelungen nicht geändert. Im Bereich des Privatvermögens wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. An den bisherigen erbschafts- und schenkungsteuerlichen Freibeträgen und an den Steuersätzen für die einzelnen Steuerklassen hat sich nichts geändert.
2. Freibeträge
Die folgenden Freibeträge können z.B. neben den besonderen Regelungen für das Familienheim für übriges Vermögen in Betracht kommen und alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden (§ 16, § 14 ErbStG).
Erwerber |
Rechtslage ab 1.1.2009 |
Rechtslage bis 31.12.2008 |
Ehegatte |
500.000 € |
307.000 € |
Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) |
500.000 € |
5.200 € |
Kinder |
400.000 € |
205.000 € |
Enkel |
200.000 € |
51.200 € |
übrige Personen der Steuerklasse I (z.B. Eltern) |
100.000 € |
51.200 € |
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Nichten, Neffen) |
20.000 € |
10.300 € |
Personen der Steuerklasse III (Übrige) |
20.000 € |
5.200 € |
Der überlebende Ehegatte erhält neben dem persönlichen Freibetrag einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro, der ggf. um den Kapitalwert von Versorgungsbezügen gekürzt wird; dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner (§17 ErbStG).
3. Steuersätze
In Abhängigkeit von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes ergeben sich bei den verschiedenen Steuerklassen die folgenden Steuersätze:
Steuerklassen | |||
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich |
Steuerklasse I |
Steuerklassen II |
Steuerklassen III |
75.000 € |
7% |
15% |
30% |
300.000 € |
11% |
20% |
30% |
600.000 € |
15% |
25% |
30% |
6.000.000 € |
19% |
30% |
30% |
13.000.000 € |
23% |
35% |
50% |
26.000.000 € |
27% |
40% |
50% |
über 26.000.000 € |
30% |
43% |
50% |
Aufgrund der wiederum gestiegenen Komplexität der gesetzlichen Regelungen ist eine steuerliche Beratung unerlässlich.
Gerne beraten wir Sie in Ihrer persönlichen Situation ganz individuell.